Der Verein setzt sich aus aktiven, passiven, fördernden und evtl. Ehrenmitgliedern zusammen. Um die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich nachzusuchen.
Dazu ist folgendes Formular zu verwenden:
Anhang: Infoblatt Datenschutz
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist außerdem die schriftliche Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so kann die/der Betroffene die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet. Jedes Mitglied erkennt mit der Aufnahme in den Verein dessen Satzung an und erhält auf Verlangen ein Exemplar ausgehändigt. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrages.